REACh

 
   
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage zur Einhaltung der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACh).
 
Als „nachgeschalteter Anwender“ (downstream user) werden wir alle durch die REACh-Verordnung an uns gestellten Anforderungen erfüllen und die daraus resultierende  Liefersicherheit gewährleisten.
 
Wir werden mit unseren Lieferanten die nach der Verordnung erforderlichen Maßnahmen abstimmen.
 
Alle von uns gelieferten Produkte sind Erzeugnisse im Sinne der REACh-Verordnung; für diese besteht keine Pflicht zur Registrierung.
 
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser REACh-Beauftragter unter reach@kuwertz.de 
zur Verfügung.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Wilhelm Kuwertz
GmbH & Co. KG